Voraussetzung: In einer vorhergehenden Sitzung muß der Zahnstein schon entfernt worden sein!
Eine individualprophylaktische Behandlung durch eine Prophylaxe-Helferin umfasst in unserer Praxis je nach Indikation folgende Arbeitsschritte:
Gereinigte Oberflächen nach Airflow-Behandlung
Eine solche individualprophylaktische Behandlung unterliegt nicht der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Im Einzelfall übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten. Gegebenenfalls sollte von privat krankenversicherten Patienten vorher eine Auskunft bei der Privatkasse eingeholt werden.
Die Berechnung der Behandlungskosten erfolgt nach zeitlichem Aufwand. Die Rechnungslegung erfolgt dabei analog nach GOZ (Gebührenordnung der Zahnärzte).
Montag | 8.00 - 12.00 Uhr | 12.30 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 - 12.00 Uhr | 14.30 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 8.00 - 12.00 Uhr | 12.30 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 12.00 Uhr | 14.30 - 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr | |
und nach Vereinbarung (Tel.: 0941-90403) |
Zahnärztlicher Notdienst: 0941/5987925
oder Zahnärztlicher Notdienst
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Oberpfalz: 01805/191212
Notfall-Rettungsleitstelle: 112 oder 19222
Apothekennotdienst Regensburg
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